Auszug aus der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)



Ausschüsse
(1)
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse (vorberatende Ausschüsse) oder zur abschließenden Entscheidung (beschließende Ausschüsse) bilden. In Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern ist ein Hauptausschuss zu bilden, der aus dem Bürgermeister und bis zu sechs weiteren Mitgliedern besteht und unter anderem mit der Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderats zu beauftragen ist; wird ein Hauptausschuss gebildet, so führt den Vorsitz der Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter (§ 32); der Stellvertreter hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
(3) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen durch die Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten anstelle des Gemeinderats. Der Gemeinderat kann Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen und Beschlüsse eines Ausschusses aufheben oder ändern.
(4) Der Gemeinderat kann beschließen, dass in der Gemeinde ein Ausländerbeirat gebildet wird. Dem Ausländerbeirat gehören überwiegend Einwohner an, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Das Nähere regelt die Hauptsatzung. 


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1. Haupt- und Finanzausschuss

Mitglieder Stellvertreter

1. Ziegler, Martin 1. Wenzel, Aranka

2. Braband, Walter 2. Ehrich-Füller, Sandra

3. Klauke, Heiner 3. Carl, Wilfried

4. Bötticher, Harald 4. Westhaus, Mark

5. Mingerzahn, Carolin 5. Konrad, Annika

 

2. Grundstücks- und Bauausschuss

Mitglieder Stellvertreter

1. Voigtritter, Hendrik 1. Klauke, Heiner

2. Baumeyer, Mario 2. Ziegler, Martin

3. Bötticher, Harald 3. Mingerzahn, Carolin

4. Westhaus, Mark 4. Konrad, Annika

 

Berufene Bürger

1. CDU

Carl, Wilfried

2. BfE

Löbner, Gerald

Berufene Bürger

CDU
Carl, Wilfried

BfE
Löbner, Gerald